In Erste- Hilfe Lehrgängen kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen.
Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet.
Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z.B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt.
Ein besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand Schock.
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In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraph 323c Strafgesetzbuch).
Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig.
In Unternehmen müssen ausgebildete Ersthelfer vorhanden sein,
denn ansonsten kann ein Bußgeld von bis zu 150.000 € verhängt werden.
Übrigens: Die Ersthelferausbildung ist kostenlos für Unternehmen!
Unsere Lehrgänge sind praxisnah gestaltet
und wir vermitteln ein theoretisches Wissen
welches ganz einfach praxtisch umgesetzt werden kann.
Wir bieten ihnen u.a. folgende Speziallehrgänge an:
Erste Hilfe bei Kindernotfällen (für Erzieher, Eltern und Aufsichtspersonen von Kindern bis ca. 10 Jahren),
Erste Hilfe bei Sportunfällen (für Sportlehrer, Übungsleiter, Trainer),
Erste Hilfe bei Senioren,
Erste Hilfe bei Menschen mit Behinderungen,
Erste Hilfe bei Herz-/Kreislaufpatienten,
Erste Hilfe im Outdoorbereich,
Erste Hilfe für den Straßenverkehr,
Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer,
Erste Hilfe für den privaten und häuslichen Bereich,
Erste Hilfe für Kinder, Jugendliche, geistig oder Körperbehinderte.